Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Volontärinnen und Volontäre
Jede Volontärin und jeder Volontär in Baden-Württemberg ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft.
Es gibt keine formale Mitgliedschaft und keine Beiträge.
Um in den Verteiler aufgenommen zu werden, bitten wir alle neuen Volontärinnen und Volontäre, sich an unsere Adressverwaltung zu wenden. Eine aktive Mitarbeit in den Gremien der Arbeitsgemeinschaft ist willkommen.
Mitgliedschaft im Museumsverband Baden-Württemberg e.V.
Zusätzlich zur automatischen Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft können alle wissenschaftlichen Volontärinnen und Volontäre, die in den Museen oder der Denkmalpflege Baden-Württembergs beschäftigt sind, die Mitgliedschaft im Museumsverband Baden-Württemberg e.V. beantragen. Bei Vorlage des Mitgliedsausweises gewähren viele Museen in Baden-Württemberg freien Eintritt. Außerdem können Mitglieder an den Tagungen des Museumsverbands Baden-Württemberg e.V. teilnehmen.
Die Mitgliedschaft gilt während der Dauer des Volontariats (max. 2 Jahre) und endet automatisch. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. Dabei ist die Mitgliedschaft während der gesamten Dauer des Volontariats kostenfrei. Die Teilnahme an den Mitgliederversammlungen des Museumsverbands Baden-Württemberg e.V. ist möglich, allerdings besteht kein Wahl- und kein Stimmrecht.
Wer nach dem Volontariat weiterhin Mitglied im Museumsverband Baden-Württemberg e.V. bleiben möchte, muss einen erneuten Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Endet das Volontariat vorzeitig, so endet die Mitgliedschaft zum gleichen Zeitpunkt.
Als Nachweis für das Volontariat dient eine Kopie des Arbeitsvertrags, die zusammen mit einem Antrag auf Mitgliedschaft an die Geschäftsstelle des Museumsverband Baden-Württemberg e.V. geschickt wird.
Geschäftsstelle des Museumsverbandes Baden-Württemberg e.V.:
Städt. Museen Villingen-Schwenningen
Rüdiger Granzow
Rietstraße 37
78050 Villingen-Schwenningen
Tel. 07721/82-2366
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Weitere Infos unter: www.museumsverband-bw.de


